Lied - "Heil Dir im Siegerkranz" - Die "Kaiserhymne"

   

1DeutschesLand

 

Published on Nov 9, 2017

Lied: "Heil Dir im Siegerkranz", war ab 1795 die "Preußische Volkshymne", ab 1871 die "Kaiserhymne" oder "Hymne des Deutschen Reiches".
Text: Balthasar Schumacher aus dem Jahre 1793 – nach Heinrich Harries aus dem Jahre 1790.
Musik: Henry Carey aus dem Jahre 1740 (God save the Queen) , vermutlich aber eher ein älteres französisches Lied.

Heil Dir im Siegerkranz - Die deutsche Kaiserhymne

Heil dir im Siegerkranz,
Herrscher des Vaterlands!
Heil, Kaiser, dir!
Fühl' in des Thrones Glanz
Die hohe Wonne ganz,
Liebling des Volks zu sein!
Heil, Kaiser, dir!
Fühl' in des Thrones Glanz
Die hohe Wonne ganz,
Liebling des Volks zu sein!
Heil, Kaiser, dir!

Nicht Roß, nicht Reisige
Sichern die steile Höh',
Wo Fürsten steh'n:
Liebe des Vaterlands,
Liebe des freien Manns
Gründen den Herrscherthron
Wie Fels im Meer.
Liebe des Vaterlands,
Liebe des freien Manns
Gründen den Herrscherthron
Wie Fels im Meer.

Heilige Flamme, glüh',
Glüh' und erlösche nie
Fürs Vaterland!
Wir alle stehen dann
Mutig für einen Mann,
Kämpfen und bluten gern
Für Thron und Reich!
Wir alle stehen dann
Mutig für einen Mann,
Kämpfen und bluten gern
Für Thron und Reich!

Handel und Wissenschaft
Heben mit Mut und Kraft
Ihr Haupt empor!
Krieger- und Heldentat
Finden ihr Lorbeerblatt
Treu aufgehoben, dort
An deinem Thron!
Krieger- und Heldentat
Finden ihr Lorbeerblatt
Treu aufgehoben, dort
An deinem Thron!

Sei, Kaiser Wilhelm, hier
Lang' deines Volkes Zier,
Der Menschheit Stolz!
Fühl' in des Thrones Glanz,
Die hohe Wonne ganz,
Liebling des Volks zu sein!
Heil, Kaiser, dir!
Fühl' in des Thrones Glanz,
Die hohe Wonne ganz,
Liebling des Volks zu sein!
Heil, Kaiser, dir!

In diesem Film werden Grafiken, Bilder, Texte, Tondokumente, Videosequenzen und zum Teil Hoheitssymbole des Dritten Reiches gezeigt, die den Paragraphen §86 des StGB, der das "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen" unter Strafe stellt, berührt. Dieser Paragraph verbietet jedoch im Absatz 3 des StGB keine Verwendungen dieser Zeichen, wenn es "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient".
Deutsches Land hat bewußt zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zur wissenschaftlichen sowie militärhistorischen Forschung und zur Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens in den ersten 50 Jahren des 20. Jahrhunderts auf eine Unkenntlichmachung dieser "Originale" verzichtet, da hierdurch eine Verfälschung stattfindet, die der objektiven Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens nicht dienlich ist. Deutsches Land nimmt sich hier die gleiche publizistische Freiheit heraus, wie jeder Autor, der ein Buch über diese Zeit veröffentlicht.


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